Rechtsanwaltskanzlei Blüm Königsallee

Zivilrecht / Forderungsmanagment

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander. Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen, die hier nicht alle aufgezählt werden können. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z.B. das Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht, Bürgschaftsrecht oder Schenkung. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört unter anderem das Schadenersatzrecht und Bereicherungsrecht. Das Zivilgericht und das Zivilgerichtsverfahren bilden die Basis jeder juristischen Ausbildung, so dass wir in der Lage sind, Sie auf diesem Gebiet kompetent zu beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich zu vertreten.

Haben Sie Schuldner, die nicht zahlen? Unter Forderungsmanagement wird ein effektives Verfahren zur Forderungsbeitreibung verstanden. Von Erstellung der Mahnschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung – wir übernehmen für Sie diese Aufträge, damit Sie entlastet werden und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Die Anwälte erreichen in der Regel höhere Erfolgsquoten, als die firmeneigene Mahnabteilungen oder Inkassounternehmen.
Konkret heißt es für Sie, dass wir Folgendes übernehmen:

  • anwaltliches Mahnschreiben
  • gerichtliches Mahnverfahren oder Klageverfahren
  • Ratenzahlungsvereinbarung
  • Vergleichsverhandlung
  • Forderungsanmeldung, Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
  • Aufenthaltsermittlung
  • Strafanzeige
  • Bonitätsprüfung
  • Firmen- und Personenauskunft
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