Rechtsanwaltskanzlei Blüm Königsallee

Immigration/Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer

Zum Schwerpunkt unserer Tätigkeit gehört auch die Beratung der ausländischen Investoren hinsichtlich des Aufenthalts in Deutschland bzw. unbeschränkter Einreise in die Bundesrepublik. Wir beraten sowohl Unternehmen bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Bezug auf das Aufenthaltsrecht als auch ausländische Arbeitnehmer, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen wollen.

Wir sind auch in Fragen der Familienzusammenführung kompetent und unterstützen Sie bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowohl beratend als auch in einem Verwaltungs- bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren. Folgendes Leistungsspektrum bieten wir beratend an:

  • Beratung bei der Einreise zum Zwecke der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sowie Begleitung des Verwaltungsprozedere
  • Blue Card EU, Aufenthalt für Hochqualifizierte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthalt für Studenten
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Vorabzustimmungen der Ausländerbehörde
  • Familiennachzug zu Ausländern
  • Familiennachzug zu Deutschen
  • Aufenthaltsrecht der Kinder
  • Nachzug sonstiger Familienangehöriger
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