WAS IST EINE ONLINE-SCHEIDUNG?
Bei einer unstreitigen einvernehmlichen Scheidungsabsicht ist die Online -Scheidung ein schnellerer und unkomplizierterer Weg, sich scheiden zu lassen.
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Sofern Sie im Zusammenhang mit der Scheidung keine streitigen Fragen haben, benötigen Sie nur einen Anwalt.
Durch das Absenden des Online-Formulars und weiterer zusätzlichen Unterlagen, die Ihnen ausgehend von Ihrer individuellen Situation gesondert genannt werden, bleibt Ihnen der Weg zum Rechtsanwalt erspart.
Selbstverständlich können Sie uns mit zusätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung kontaktieren.
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten eines Scheidungsverfahrens geringer. Sie benötigen nur einen Rechtsanwalt, der nur einen Ehegatten vertritt. Somit fallen die Anwaltskosten nur einmal an.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Prozessgebühren bis zu 30 % herabgesetzt werden. Wir berechnen die Kosten im Vorfeld des Scheidungsantrages.
Die Voraussetzung für einen Scheidungsantrag ist im Regelfall eine einjährige Trennungszeit. Der Scheidungsantrag kann jedoch bereits nach 10 Monaten seit dem Trennungstermin eingereicht werden. Sofern ein Ehegatte ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Abwarten der Trennungszeit unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich. Der Scheidungsantrag kann damit jederzeit nach der Trennung eingereicht werden. Sprechen Sie uns dazu an.
Ablauf der Online-Scheidung
1. Sie füllen unverbindlich das online- Formular aus und senden mit der Betätigung des Buttons „Senden“ dieses ab. Alternativ füllen Sie das Formular auf dem Computer aus, drucken es zu Hause aus und senden an uns mit der Post oder per E-Mail zurück.
2. Anhand Ihrer Angaben berechnen wir die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens und senden Ihnen diese mit dem Vollmachtsformular sowie andere Infos zu.
3. Sie senden uns die Unterlagen und das unterzeichnete Vollmachtsformular zurück.
4. Wir reichen für Sie innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt Ihrer Unterlagen den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein.
5. Der Scheidungstermin wird vom Gericht angesetzt. Hierzu bekommen Sie eine gesonderte Ladung. Zum Scheidungstermin erscheinen Sie und Ihr Ehegatte. Der Termin dauert ca. 10-15 Minuten.
Scheidungsformular
Füllen Sie bitte das nachstehende Scheidungsformular vollständig aus und schicken Sie es uns via Internet oder mit der per Post zu.
Dokument herunterladen / öffnen
Kosten des Scheidungsverfahrens
Die Kosten des Scheidungsverfahrens bestehen aus den Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsgebühren. Unsere Kosten des Scheidungsverfahrens sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine günstigere Möglichkeit ist gesetzlich nicht gestattet.
Eine Online-Scheidung ist für Sie in der Regel dennoch günstiger, denn:
1. Sie sparen 50% der Rechtsanwaltskosten, wenn die Scheidung unstreitig ist. Dies ist bei einer Online-Scheidung meistens der Fall.
2. Bei einer unstreitigen Online-Scheidung beantragen wir die Reduzierung des Gegenstandswertes bis zu 30 %. Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts, so dass hier keine Garantie für die reduzierte Gebühr übernommen werden kann.
3. . Der Streitwert kann auf unseren Antrag hin herabgesetzt werden, wenn Unterhaltspflichten oder Verbindlichkeiten bestehen. Auch hier liegt die Entscheidung letztendlich beim Gericht.
Eine kostenlose Scheidung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Staatskasse vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn Ihr eigenes Einkommen zur Prozessfinanzierung nicht ausreicht. Ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vorliegen, bestimmt das Gericht. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben im Verfahrenskostenhilfeantrag können wir jedoch eine Prognose abgeben. Den Verfahrenskostenhilfeantrag reichen wir für Sie beim Gericht ein.